Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Andreas Wenzel Fotografie, Andreas Wenzel, Botterhörn 28, 25365 Kl. Offenseth-Sparrieshoop, nachstehend Fotograf genannt, Stand vom 01.01.2018

 

1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge ausser Shop-Bestellungen (AGB Shop siehe hier), falls keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind. Fotografien sind alle vom Fotografen erstellten Daten- oder Bildformate. Hierbei spielt es keine Rolle, welche technischen Mittel hierfür verwendet wurden.

 

2. Leistungsumfang

Die Fotografien werden im Jpg- oder TIFF- Dateiformat in digitaler Form auf DVD/CD oder als Download online geliefert. Der Auftraggeber, nachfolgend AG genannt, wird durch den Fotografen per E-Mail oder Telefon über die Verfügbarkeit des Downloads informiert. Dieser Download steht für einen jeweils genannten Zeitraum zur Verfügung. Nach Ablauf der Frist werden die Daten gelöscht. Einen generellen Anspruch des AGs auf den Downloadservice gibt es nicht, das Angebot ist abhängig von Datengröße und Internetgeschwindigkeit. Falls der AG bis Ablauf der Frist die Daten nicht herunter geladen hat, ist eine Lieferung per Post der Daten auf DVD gegen Aufpreis und Versandkosten möglich. Grundsätzlich gilt, dass im Falle der nicht persönlichen Abholung die Versendung der Fotografien auf Kosten und Gefahr des AGs erfolgt.

 

3. Urheber- und Nutzungsrecht

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Fotograf ist berechtigt, von ihm gemachte Fotografien zu Selbstmarketingzwecken, z.B.  auf seiner Webseite oder als Musterausdruck zu verwenden. Die Fotografien sind grundsätzlich nur für den privaten nicht kommerziellen Gebrauch des AG bestimmt. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur ein einfaches jeweiliges Nutzungsrecht übertragen. Erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung gehen die entsprechenden Nutzungsrechte auf diesen über. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nur durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Fotografen und einer Vergütung gestattet. Der Fotograf kann bei der Verwendung der Fotografien verlangen als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Im Falle der Verletzung des Rechts auf Namensnennung ist der Fotograf berechtigt Schadensersatz zu verlangen. Es besteht kein Miturheberrecht durch Vorschläge und Weisungen des AGs oder anderen Personen. Der Besteller eines Bildnisses im Sinne von § 60 UrhG ist nicht berechtigt, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, solange nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich außer Kraft gesetzt.

 

4. Gewährleistung und Haftung

Werden Pflichten, die nicht im unmittelbarem Zusammenhang mit den grundlegenden Vertragspflichten stehen, verletzt, haftet der Fotograf nur im Falle der groben Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Außerdem haftet der Fotograf für die schuldhafte Herbeiführung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie aus der Verletzung grundlegender Vertragspflichten, die er herbei geführt hat. Für Beschädigung an Aufnahmeobjektiven, Vorlagen, Speicherkarten, Displays, Layouts oder Daten haftet der Fotograf nur im Falle des Vorsatz oder groben Fahrlässigkeit. Für die Dauerhaftigkeit und Lichtbeständigkeit der Ausdrucke von Fotografien haftet der Fotograf nur im Rahmen der Garantieleistung des Herstellers der Drucke. Lieferungen und Leistungen gelten als mangelfrei abgenommen, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen schriftliche Beanstandung bei der Fotografen geltend gemacht wurde. Der AG versichert dem Fotografen, dass er alle Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte von übergegebenen Vorlagen, sowie die Einwilligung der jeweils abgebildeten Personen zur Verbreitung, Veröffentlichung und Vervielfältigung von Personenbildnissen besitzt. Aus der Verletzung dieser Pflicht entstandene Ersatzansprüche Dritter trägt allein der AG.

 

5. Gestaltungsfreiheit

Der AG bestätigt im eignen Interesse und im Interesse des Auftrages, dass er mit dem Portfolio und der Arbeit des Fotografen vertraut ist und dass er sie im Wissen um seinen Stil beauftragt. Dem AG ist bekannt, dass die Arbeit des Fotografen einem ständigen Entwicklungsprozess unterliegt, seinem eigenen fotografischen Stil entspricht und dem AG ist bewusst, dass die Fotos sich von vergangenen Arbeiten unterscheiden können und dass der Fotograf bei der Produktion der Fotos seine eigene persönliche künstlerische Sichtweise und ihr persönliches Urteilsvermögen einsetzen soll. Diese künstlerische Sichtweise kann sich von der Sichtweise des AGs und/oder anderen Personen unterscheiden. Der AG bestätigt, dass die Fotos nicht nach Geschmack oder technischen Kriterien abgelehnt werden dürfen. Die Gestaltungsfreiheit liegt bei dem Fotografen. Dem AG ist es frei gestellt Änderungswünsche vor, während oder nach dem Auftrag zu äußern, der Fotograf wird diese Änderungswünsche je nach Gegebenheiten berücksichtigen und nach Möglichkeit umsetzen. Für Änderungswünsche des AGs während oder nach der Aufnahmeproduktion hat der AG die Mehrkosten in Form des Stunden/Tagessatz zu tragen. Für bereits begonnene Arbeit behält der Fotograf den Vergütungsanspruch soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgen Retuschier- und Kaschierarbeiten ausschließlich auf Gefahr des AGs.

 

6. Vergütung

Für die Erstellung von Fotografien wird das Honorar als Stunden-, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale nach dem UStG inkl. Mehrwertsteuer berechnet. Weitere Nebenkosten für Reise, Modelhonorare, Materialkosten, Studiomieten, Requisiten usw. sind vom AG zu tragen. Bei der Nennung eines Produktionsbudgets ist der Fotograf angehalten dieses einzuhalten. Ist die Einhaltung der vorgegebenen Budgets nicht möglich oder nur mit einem unzumutbarem Mehraufwand zu vereinbaren so ist der Fotograf angehalten Rücksprache mit dem AG zu halten. Kommt die Produktion nach fester Vereinbarung nicht zu Stande ist der Fotograf berechtigt Vergütungsanspruch für die aufgewendete Zeit für Recherche, Telefonate und Planung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung zu zahlen. Die Fotografien und etwaige Rechte für die Veröffentlichung bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Fotografen.

 

7. Arbeitszeiten / Pausen

Bei Portraitaufnahmen oder fotografischen Reportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für den Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem AG vereinbart, verlängern jedoch nicht den gebuchten Zeitrahmen. Bei Halb- und Ganztagesreportagen sind dem Fotografen und ihren Mitarbeitern angemessene Pausen von mindestens 30 Min. alle vier Stunden zu gewähren, diese Pausen werden in den jeweiligen Angeboten preislich berücksichtigt. Bei Hochzeiten erklärt sich der AG bereit für die angemessene Verpflegung des Fotografen und des Assistenten Sorge zu tragen und die Kosten hierfür zu übernehmen. Bei einer Buchung vor 10:00 morgens oder bis nach 23:00 Uhr abends im Umkreis von mehr als 100km von der Geschäftsstelle des Fotografen entfernt, ist der AG verpflichtet für eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit für den Fotografen und den Assistenten zu sorgen und die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen. Wird keine Übernachtungsmöglichkeit oder Verpflegung vom AG gestellt ist der Fotograf berechtigt nach eigenem Ermessen Verpflegung und Unterkunft zu organisieren und dem AG die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

8. Ausfallhonorar und Leistungsstörungen

Sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde, erhöht sich das Honorar des Fotografen bei Überschreitungen der vorgesehenen Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, z.B. Wartezeiten, entsprechend um den vereinbarten Tages- oder Stundensatz. Der AG hat die Möglichkeit Liefertermine schriftlich anzufragen, die Einschätzung der Dauer für die Fertigstellung der Fotografien ist ausdrücklich dem Fotografen überlassen. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Fotograf diese schriftlich bestätigt. Im unwahrscheinlichen Falle einer Erkrankung oder Verhinderung des Fotografen wird dieser nach seinem besten Können für Ersatz sorgen. Bei Umständen höherer Gewalt (z.B. Autounfall, Verletzung, o.ä.) oder schwerer Erkrankung sind keine Schadensersatzforderung des Fotografen gegenüber geltend zu machen. Auch hier wird der Fotograf nach bestem Können versuchen für Ersatz zu sorgen. Das vereinbarte Honorar ist im Fall, dass der Fotograf oder eine qualifizierte Vertretung von ihr den Fotoshootingtermin aus Gründen der höheren Gewalt nicht wahrnehmen kann, nicht fällig und alle bis dahin gezahlten Anzahlungen werden dem AG zurück erstattet. Bildverarbeitung jeglicher Form der Verwendung oder Weitergabe der von dem Fotografen erstellten Fotografien oder auch Teilen davon für Werbung, Veröffentlichung, elektronische Bildverarbeitung oder zur Erstellung von Grafiken und anderen Fotografien bedarf vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung.

 

9. Gefahrenübergang

Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs der Lieferungen und Leistungen des Fotografen geht zu dem Zeitpunkt auf den AG über, in dem die Lieferung den Fotografen verlassen hat, z.B. bei Lieferungen durch Versanddienste. Die Lieferung der Fotografien per Versand geschieht somit auf die Gefahr des AG. Für bei dem Fotografen lagernde Unterlagen, Gegenstände oder Fotografien des AGs haftet der Fotograf nicht im Falle der fahrlässigen Beschädigung oder Untergangs. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Unterlagen, Gegenstände oder Fotografien des AGs zu lagern oder zu archivieren und ist berechtigt, etwaig überlassene Unterlagen, Gegenstände oder Datenmaterial nach einem Jahr zu vernichten

 

10. Datenschutz

Erforderliche Daten des AGs zum Geschäftsverkehr können gespeichert werden. Der Fotograf ist verpflichtet, die ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. S. Datenschutz.

 

11. Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss

Ihnen steht gem. § 312 BGB ein Widerrufsrecht zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf ist zu richten an die o.g. genannte postalische Adresse von des Fotografen. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn der Fotograf mit der Ausführung des Auftrages mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung (z.B. Unterschrift auf Buchungsvertrag, Bestätigung per Email) vor dem Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. Das Widerrufsrecht erlischt bei der Hochzeitsfotografie ebenfalls, wenn min. eine andere Buchungsanfrage aufgrund des Auftrages abgesagt wurde.

 

12. Stornierungskosten 

Kommt ein Fototermin aus Gründen, die von dem Fotografen nicht zu verantworten sind, nicht zustande, hat der Fotograf das Recht, geleistete Anzahlungen als Ausfallhonorar einzubehalten. Sagt der AG den Auftrag in den letzten vier Wochen vor dem geplanten Termin ab, so behält sich der Fotograf vor, eine Zahlung von 30% der vereinbarten Gesamtsumme als Ausfallhonorar zu berechnen, 50% in den letzten zwei Wochen, 80 % in den letzten sieben Tagen vor Produktionstermin und 100% wenn eine Absage 24 Stunden vor dem Fototermin erteilt wird.

 

13. Schlussbestimmung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Fotografen. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen beeinflusst die Geltung der übrigen Bedingungen in keiner Weise. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.